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Landgericht

土地審裁處

Zuständigkeit des Lands Tribunal

Das Lands Tribunal ist für die Anhörung und Entscheidung der folgenden allgemeinen Kategorien von Fällen zuständig:

I) Besitzfälle

Das Lands Tribunal ist befugt, festzustellen, ob ein GrundstückseigentümerVerordnung zur Konsolidierung von Mietverhältnissen》 oder Common-Law-Antrag auf Besitz eines Gebäudes. In solchen Anträgen kann das Gericht neben der Räumungsanordnung auch die Zahlung der Miete und des Zwischengewinns, die Veräußerung sämtlicher vom Mieter in den Räumlichkeiten zurückgelassener Gegenstände sowie Schadensersatz wegen Verletzung der Bedingungen des Miet- oder Untermietvertrags anordnen.

II) Geregeltes Mietverhältnis bei aufgeteilten Wohnungen

Für (Kapitel 7 der Gesetze von Hongkong)Verordnung zur Konsolidierung von Mietverhältnissen„In Bezug auf aufgeteilte Mietverhältnisse, die unter Teil IVA fallen, hat das Lands Tribunal neben der Befugnis, die Wiedererlangung des Besitzes anzuordnen, auch die Befugnis, Folgendes anzuordnen:

Ob das Mietverhältnis durch (Kap. 7 der Gesetze von Hongkong) geregelt ist;

ob bestimmte Familienmitglieder eines verstorbenen Mieters Rechte hinsichtlich der Interessen des verstorbenen Mieters im Rahmen des geltenden Mietverhältnisses erwerben können; Und

Ein Entschädigungsanspruch eines übergeordneten oder untergeordneten Vermieters für die fortgesetzte Belegung der Räumlichkeiten durch einen Mieter einer aufgeteilten Wohnung.

III) Fälle der Gebäudeverwaltung

Das Lands Tribunal ist befugt, über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gebäudeverwaltung zu entscheiden, einschließlich solcher, die das Lands Management Tribunal betreffen (Kap. 344 der Gesetze von Hongkong).Bauordnung》 und Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Durchsetzung der Urkunde über die gegenseitige Verpflichtung, der Ernennung oder Auflösung des Verwaltungsausschusses, der Einberufung von Eigentümerversammlungen und der Ernennung von Geschäftsführern ergeben.

IV) Entschädigungsfälle

Wenn die Regierung das Land bestimmter Personen zwangsweise zurücknimmt oder gemäß den entsprechenden Verordnungen eine Wertminderung ihres Landes verursacht, um öffentliche Entwicklungsvorhaben durchzuführen, ist das Tribunal befugt, die Höhe der von der Regierung zu zahlenden Entschädigung festzulegen.

V) Fälle von Zwangsversteigerungen

Die Mehrheitseigentümer haben Anspruch auf eine Mehrheitsbeteiligung an den Aktien gemäß dem Hongkonger Gesetz (Kapitel 545).Verordnung über die Zwangsveräußerung von Grundstücken zur Sanierung„Das Gericht ist befugt, über einen Antrag auf den Verkauf von Grundstücken zur Neubebauung zu entscheiden.

VI) Beschwerden

Jede Person, die gemäß Kapitel 116 der Gesetze von HongkongRatingverordnung》、(Kapitel 515 der Gesetze von Hongkong)Staatliche Mietenverordnung (Bemessung und Erhebung)》 und (Kapitel 283 der Gesetze von Hongkong)Wohnungsordnung„Das Gericht ist befugt, im Falle einer Berufung eine Entscheidung zu treffen.

Bei der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit verfügt das Lands Tribunal über dieselben Befugnisse wie das Gericht erster Instanz des High Court, um Rechtsmittel und Erleichterungen sowohl nach Billigkeitsrecht als auch nach Common Law zu gewähren.

MAUT

ProjektveranschaulichenStilGebühr pro EinheitZugang zu Informationen
1.Liste der GerichtsverfahrenBroschürefreiHängen Sie Anschlagtafeln für die Öffentlichkeit auf
WebseitefreiWebsite der Justiz
2.Allgemeine Verfahren zur Antragstellung gemäß der Bauordnung (Kap. 344)BroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
Webseite
(265 KB)
freiWebsite der Justiz
3.Verfahren zur Beantragung einer Anordnung zur Wiedererlangung des Besitzes eines GebäudesBroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
Webseite
(245 KB)
freiWebsite der Justiz
4.Regelung der Verfahren für Leasing-bezogene AnträgeBroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
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freiWebsite der Justiz
5.Allgemeine Verfahren zur Beantragung von Entschädigungen usw.BroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
Webseite
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freiWebsite der Justiz
6.Allgemeines Verfahren zur Einlegung eines Einspruchs gemäß der Wohnungsverordnung (Kap. 283)BroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
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freiWebsite der Justiz
7.Allgemeine Verfahren für Einsprüche gemäß der Rating-Verordnung (Kap. 116) und der staatlichen Mietveranlagungs- und Einzugsverordnung (Kap. 515)BroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
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8.Beantragung einer Anordnung zur Wiedererlangung des Besitzes eines GebäudesBroschürefreiDie Exemplare können von Bürgerinnen und Bürgern am Schalter bezogen werden.
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