Funktionen: Das Green Form Subsidized Home Ownership Scheme (GSH) wurde 2018 legalisiert und bietet Green Form-Antragstellern einen weiteren Weg zum Erwerb von Eigenheimen. Adresse: Zimmer 202, 2. Stock, Lung Cheung Bürogebäude, 138 Lung Cheung Road, Wong Tai Sin Telefon:2712 2712 E-Mail: hkha@housingauthority.gov.hk Webseite:https://www.housingauthority.gov.hk/tc/home-ownership/hos-secondary-market/index.html
Kaufen Sie eine Einheit (Grüne-Formular-Berechtigung)
Berechtigung zum Kauf von HOS-Zweitmarktwohnungen (Berechtigung gemäß grünem Formular)
Für den Kauf einer HOS-Zweitmarktwohnung können sich folgende Personen bewerben:
1. Bewohner von öffentlichen Mietwohnungen (PRH) der Wohnungsbehörde („Conditional Tenancy“-Bewohner oder Bewohner, die Übergangswohnungen der Wohnungsbehörde auf Monatsbasis mieten, sind nicht antragsberechtigt); 2. Bewohner von Mietwohnungen/Seniorenwohneinheiten des Typs A („Mietwohnungen“) der Hong Kong Housing Society („HS“) (Bewohner von Mietwohnungen des Typs B oder Bewohner, die Übergangswohnungen der Wohnungsgesellschaft auf Monatsbasis mieten, sind nicht antragsberechtigt); 3. Autorisierte Bewohner von Übergangswohnungen der Wohnungsbehörde; 4. Personen, die ein gültiges „Green Form Eligibility Certificate – gilt nur für das Home Ownership Scheme Secondary Market Scheme“, ausgestellt von der Wohnungsbehörde oder der Urban Renewal Authority („URA“), besitzen; und 5. Begünstigte des „Elderly Rent Subsidy Scheme“ der Wohnungsbehörde.
Bewerben können sich Einzelpersonen und Familien;
Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei der Beantragung als Familiengruppe müssen der Antragsteller und die Familienmitglieder Verwandte sein.
Wenn der Antragsteller und/oder die im Antragsformular genannten Familienmitglieder verheiratet sind, muss auch deren Ehepartner im selben Antragsformular genannt werden (mit Ausnahme derjenigen, die rechtskräftig geschieden sind, deren Ehepartner kein Recht hat, in Hongkong zu landen, oder verstorben sind). Wenn der Ehepartner kein Recht hat, in Hongkong zu landen, muss er/sie die entsprechende Erklärung ausfüllen und zusammen mit der Heiratsurkunde und einer Kopie des Personalausweises des Ehepartners zurücksenden. Geschiedene Personen müssen die Erklärung zusammen mit einer Kopie der vom Gericht ausgestellten Bescheinigung über die endgültige Scheidung (z. B. Formular 6 oder Formular 7B) zurücksenden. Andernfalls muss der Ehepartner ebenfalls im selben Antragsformular aufgeführt werden. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist die Wohnungsbaubehörde berechtigt, den entsprechenden Antrag zurückzuweisen.
Die überarbeiteten Berechtigungskriterien für Antragsteller des Green Form zum Kauf subventionierter Verkaufswohnungen werden ab dem 31. Juli 2023 umgesetzt. Gemäß den Änderungen ist es Mietern von öffentlichen Mietwohnungen der HA, Bewohnern von Interim Housing Approved Residents und Bewohnern von Mietsiedlungen der Housing Society, die als Antragsteller des Green Form den Kauf subventionierter Verkaufswohnungen beantragen, in den 24 Monaten vor dem Datum der Beantragung des „Certificate of Eligibility to Purchase“ bis zum Datum der Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrags für den Kauf der subventionierten Verkaufswohnung nicht gestattet, Wohneigentum in Hongkong zu besitzen. Darüber hinaus sind Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis der HA nicht mehr berechtigt, als Antragsteller des Green Form subventionierte Verkaufswohnungen zu erwerben. Erfüllen die jeweiligen Zertifikatsinhaber die entsprechenden Fördervoraussetzungen, können sie als White-Form-Antragsteller den Erwerb von geförderten Verkaufswohnungen beantragen.
Nicht förderfähige Antragsteller:
1.
Eigentümer/Kreditnehmer und ihre Ehepartner, die von den folgenden geförderten Wohneigentumsprogrammen profitiert haben (einschließlich derjenigen, die nicht die Ehepartner von Eigentümern/Kreditnehmern waren, als sie von den folgenden geförderten Wohneigentumsprogrammen profitierten), sind nicht berechtigt, einen erneuten Antrag zu stellen, auch wenn der Eigentümer/Kreditnehmer die Wohnung verkauft oder das Darlehen zurückgezahlt hat - Home Ownership Scheme (HOS); Private Sector Participation Scheme; Green Form Subsidized Home Ownership Pilot Scheme/Green Form Subsidized Home Ownership Scheme (GSH); Middle-Income Family Housing Scheme (Meile Garden); Redevelopment Home Ownership Scheme; Buy or Rent Scheme; Home Ownership Scheme Secondary Market Scheme/Extension of Home Ownership Scheme Secondary Market to White Form Buyers ("Temporary Scheme- 2013 und 2015)/White Form Home Ownership Scheme Secondary Market Scheme (WSH2); Home Purchase Loan Scheme/Home Purchase Assistance Loan Scheme; Tenants Purchase Scheme (TPS); alle subventionierten Wohnungsbauprogramme der Housing Society (einschließlich Subsidised Sale Flats, Flat Sale Scheme, Flat Sale Scheme Secondary Market, Sandwich Class Housing Scheme und Darlehensprogramme usw.); und alle subventionierten Wohnungsbauprogramme der Urban Renewal Authority.
2.
Ein Schlüsselmitglied, das eine geförderte Wohnung im Rahmen des Wohneigentumsprogramms gemäß Absatz 1 erworben hat und seit dem Datum der Unterzeichnung der Übertragungsurkunde weniger als 2 Jahre alt ist (ausgenommen ein Schlüsselmitglied, dessen Haushaltsregistrierung aufgrund einer Heirat oder der Inanspruchnahme von Wohngeld durch den Arbeitgeber gelöscht wurde). Andere Familienmitglieder unterliegen dieser Einschränkung nicht, sofern sie alle Antragsvoraussetzungen erfüllen. Mit „Schlüsselmitglied“ ist ein anderes Mitglied als der im selben Antrag aufgeführte Eigentümer gemeint, sodass die Antragsvoraussetzung von mindestens zwei „Familienantragstellern“ erfüllt ist.
3.
Jedes Mitglied einer Civil Service Building Co-operative Society oder eines ähnlichen Wohnungsbauprogramms oder ein Immobilienkonzessionär im Rahmen eines örtlichen öffentlichen Wohnungsbauprogramms (mit Ausnahme eines Mieters einer Sozialwohnung).
4.
Personen, die von der Regierung eine Entschädigung auf Grundlage der Preise des Home Ownership Scheme (HOS) für den Abriss der Kowloon Walled City erhalten haben und sich entschieden haben, ihre Unterkunft selbst zu organisieren, sowie deren Ehepartner (einschließlich Personen, die zum Zeitpunkt des Erhalts der entsprechenden Entschädigung noch nicht Ehepartner der Entschädigungsempfänger waren).
5.
Personen, die sich für den Erhalt einer freiwilligen Zulage/freiwilligen Zahlung/Barzuschusses durch die Wohnungsbehörde/Wohnungsbaugesellschaft/Stadterneuerungsbehörde/Landesbehörde aufgrund von Hausabriss und Umzug entscheiden, denen jedoch keine Sozialwohnung oder Übergangsunterkunft zugewiesen wird, sind innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Erhalts einer solchen Zulage nicht berechtigt, den Wiedereingliederungszuschuss zu beantragen.
6.
Berechtigte Haushalte, die sich aufgrund der Landrückgabe für den Bau des Hongkong-Abschnitts der Guangzhou-Shenzhen-Hong Kong Express Rail Link, des Liantang/Heung Yuen Wai Boundary Control Point-Projekts und dessen Abriss für die „Option ausschließlich freiwilliger Barzuschüsse“ entschieden haben, sind innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Zuschusserhalts nicht mehr antragsberechtigt.
7.
Bewohner von Mietwohnungen der Gruppe B, die von der Wohnungsbaugesellschaft verwaltet werden.
8.
Nutzer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in von Wohnungsbaugesellschaften vermieteten Einheiten (ausgenommen Bewohner, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr unterzeichnet haben, weil sie die Mindestwohnsitzvoraussetzung der Einheit nicht erfüllen).
9.
Inhaber/Nutzer von Übergangswohnungen, die von der Wohnungsbehörde oder der Wohnungsbaugesellschaft auf der Grundlage einer monatlichen Mieterlaubnis/befristeten Aufenthaltserlaubnis gemietet werden.
10.
Bewohner von Sozialwohnungssiedlungen der Wohnungsbehörde mit einem „bedingten Mietvertrag“ oder Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
11.
Nach Prüfung des Antragsformulars hat die Wohnungsbehörde das Recht, den Antrag ohne Rückerstattung der Antragsgebühr abzulehnen.