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Laut HongkongsBauordnungDie Eigentümergemeinschaft (kurz: „EG“) ist eine von den Eigentümern eines Gebäudes oder einer Wohnsiedlung gemeinsam gegründete juristische Person, die für die Verwaltung der Gemeinschaftsflächen und die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Eigentümergemeinschaft erhalten in der Regel kein festes Gehalt, können sich aber die ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben entstehenden Auslagen erstatten lassen. Beauftragt die Eigentümergemeinschaft Fachkräfte oder eine Hausverwaltung, erhält das entsprechende Personal ein Gehalt. Die genauen Regelungen sind im Verwaltungsvertrag der Eigentümergemeinschaft oder im Beschluss der Eigentümerversammlung zu finden. Hier die detaillierten Anweisungen:
1. Die Mitglieder des Leitungsgremiums eines OMC sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig
- Kein festes Gehalt:
Die Mitglieder des „Verwaltungsausschusses“ der OC (also die Ausschussmitglieder) werden in der Regel von der Eigentümerversammlung gewählt.Meistens ist es freiwillig, erhält weder ein festes Gehalt noch eine Vergütung. Denn das Beiratsmitglied ist Eigentümer und die Mitwirkung an der Verwaltung gehört zur Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben mit dem Ziel, die Gesamtinteressen der Immobilie zu wahren. - Erstattungsfähige Ausgaben:
Gemäß der Satzung können die Ausschussmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstandenen angemessenen Auslagen (wie Fahrtkosten, Porto etc.) bei der Körperschaft erstattet bekommen, müssen dafür aber Belege vorlegen.
2. Bei besonderen Umständen können Zulagen gewährt werden
- Die Gesellschaft kann über die Vergütung entscheiden:
Wenn die Gesellschaft in der Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst, kann sie den Ausschussmitgliedern im Rahmen der Vereinbarung bzw. des Verwaltungsvertrags sogenannte Positionszulagen zahlen. Dieser Fall kommt jedoch nur selten vor und erfordert die vorherige allgemeine Zustimmung der Eigentümer.
3. Die Gesellschaft kann Angestellte oder eine Hausverwaltung beschäftigen
- Einstellung von Mitarbeitern oder Immobilienverwaltungsunternehmen:
Das Unternehmen kann bei Bedarf Sekretärinnen, Finanzpersonal oder Immobilienverwaltungsunternehmen beschäftigen, um die täglichen Abläufe (wie Reinigung, Sicherheit, Wartung usw.) zu erledigen.Diese eingestellten Personen oder Unternehmen erhalten ein Gehalt oder eine Servicegebühr, sie sind jedoch keine Mitglieder des Corporation Management Committee.
4. Rechtsgrundlagen
- Die Gebäudeverwaltungsverordnung (Kap. 344) schreibt den Mitgliedern kein Gehalt vor, gibt dem OC jedoch die Flexibilität, über die Gewährung von Zulagen oder die Erstattung von Ausgaben zu entscheiden.
- Die Finanzgeschäfte des Unternehmens (einschließlich der Gehaltsausgaben) müssen transparent sein und die Konten müssen den Eigentümern regelmäßig offengelegt werden.