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Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern

業主與租客的權利與義務
業主與租客的權利與義務
Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern

Im Rechtssystem Hongkongs bietet das Hongkonger Recht einen relativ umfassenden Schutz für Mieter, und die Rechte und Interessen der Mieter werden durch die Landlord and Tenant (Consolidation) Ordinance (Kapitel 7) und verwandte Gesetze geschützt. Ziel dieser Gesetze ist es, die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern in Einklang zu bringen. Der tatsächliche Nutzen hängt jedoch weiterhin vom Inhalt des Mietvertrags und dem Bewusstsein beider Parteien ab, sich an das Gesetz zu halten. Bei Streitigkeiten empfiehlt es sich, Beweismittel (wie Kommunikationsaufzeichnungen, Mietquittungen etc.) aufzubewahren und diese auf dem Rechtsweg zu klären. Zu den konkreten Schutzinhalten zählen unter anderem folgende Aspekte:


1. Mietvertragskontroll- und -verlängerungsrechte

  • Mietlaufzeitgarantie: Wenn der Mieter einen „befristeten Mietvertrag“ (feste Laufzeit) abschließt, kann der Vermieter den Mietvertrag grundsätzlich nicht einseitig kündigen oder den Mieter während der Mietdauer zum Auszug zwingen, es sei denn, der Mieter verstößt gegen die Bedingungen des Mietvertrags (z. B. durch Mietrückstände, Beschädigung der Immobilie usw.).
  • Recht auf MietverlängerungEinige Mietverträge im alten Stil (wie beispielsweise mietpreisgebundene Mietverträge aus der Zeit vor 1983) unterliegen möglicherweise Teil IV der Verordnung, und Mieter haben das Recht, den Mietvertrag zu verlängern. Seit 2004 sind die meisten Wohnungsmietverträge jedoch zu frei verhandelbaren Mietverträgen geworden, deren Verlängerung Verhandlungen zwischen beiden Parteien erfordert.

2. Beschränkungen bei der Mietanpassung

  • Mieterhöhungsregelung: Die geltenden Gesetze sehen für die meisten Wohnungsmietverträge (insbesondere kurzfristige Mietverträge) keine strengen Beschränkungen hinsichtlich der Mietanpassung vor, und die Mieten werden in der Regel durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Wenn im Mietvertrag jedoch ein Mechanismus zur Mietanpassung (beispielsweise eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex) vorgesehen ist, müssen die Bedingungen eingehalten werden.
  • Verbot überhöhter Gebühren: Der Vermieter darf zusätzlich zur Miete keine zusätzlichen Gebühren (wie etwa „Schlüsselgeld“) verlangen, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt und beide Parteien stimmen zu.

3. Einschränkungen bei der Kündigung des Mietvertrags

  • Bedingungen für die Übernahme der Immobilie durch den EigentümerHinweis: Möchte der Vermieter die Immobilie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurücknehmen, muss er gemäß der Verordnung eine Kündigung (z. B. „Kündigung“) aussprechen und die gesetzliche Frist (in der Regel ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich) einhalten. Wenn der Mieter sich weigert, auszuziehen, muss der Vermieter beim Lands Tribunal einen Räumungsbefehl beantragen.
  • Verbot willkürlicher Zwangsräumungen: Seit der Neuregelung im Jahr 2021 darf der Vermieter den Mietvertrag nicht aus anderen Gründen als „Selbstnutzung“ oder „Umbau“ zwangsweise kündigen, wenn der Mieter die Miete pünktlich bezahlt und den Vertrag nicht verletzt hat.

4. Reparaturverantwortung und Bleiberecht

  • Grundlegende Pflichten der Immobilieneigentümer: Der Eigentümer muss die Sicherheit der Gebäudestruktur und den normalen Betrieb der Wasser- und Stromversorgungsanlagen gewährleisten und ist für größere Reparaturen (wie z. B. Undichtigkeiten an Außenwänden und Wasserleitungen usw.) verantwortlich. Für die regelmäßige Instandhaltung (z. B. den Austausch von Glühbirnen) ist der Mieter verantwortlich.
  • Beschwerderechte des Mieters: Kommt der Vermieter seinen Instandhaltungsverpflichtungen nicht nach, kann der Mieter sich bei der Rating and Valuation Department oder dem Lands Tribunal beschweren oder sogar eine Mietminderung oder Entschädigung beantragen.

5. Einlagensicherung

  • Der Vermieter kann bis zu zwei Monatsmieten als Kaution verlangen, die innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses (abzüglich angemessener Schäden) zurückgezahlt werden muss. Behält der Vermieter die Kaution unberechtigt ein, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten.

6. Gleichberechtigungsschutz

  • Gemäß der Bill of Rights von Hongkong und der Antidiskriminierungsverordnung ist es Vermietern nicht gestattet, Mieter aufgrund von Rasse, Geschlecht, Behinderung usw. zu diskriminieren.

Notiz:

  • Das geltende Gesetz regelt „Wohnraummietverträge“ und „Gewerbemietverträge“ unterschiedlich, und gewerbliche Mieter genießen vergleichsweise weniger Schutz.
  • Mieter sollten die Bedingungen des Mietvertrags sorgfältig lesen und die Rechte und Pflichten beider Parteien vor der Unterzeichnung klären. Im Streitfall können Sie bei Organisationen wie dem Community Legal Services Network Rechtsberatung oder Unterstützung einholen.

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