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Express-Wohnungszuteilungsprogramm

特快公屋編配計劃
Grundlegende Informationen
Adresse:  Podium Ebene 2, Hong Kong Housing Authority Kundenservicezentrum, 3 Wang Tau Hom South Road, Kowloon
Telefon:  2712 2712 (24-Stunden-Hotline)
Telefon:  2794 5134 (Sprechzeiten)
E-Mail:  hkha@housingauthority.gov.hk

Antragsteller für das Express Housing Allocation Scheme können den Status ihrer Anträge anhand der folgenden Verfahren überprüfen:

1Klicken Sie auf den Schnelllink „Elektronische Dienste für die Beantragung von Sozialwohnungen“, um zu den „Elektronischen Diensten für die Beantragung von Sozialwohnungen“ zu gelangen.
2.Nachfolgend sehen Sie eine optimierte Version, die die Informationen in einer klareren und prägnanteren Struktur präsentiert:
Überprüfen Sie den Bewerbungsfortschritt des Express Housing Allocation Scheme
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie sich für den Account „Elektronischer Wohnungsbewerbungsservice“ registriert haben.
Leitfaden zur Registrierung neuer Benutzer
Sie haben noch kein Konto? Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmelden/Registrieren“ in der oberen rechten Ecke der Website, um Ihre Registrierung sofort abzuschließen.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrem neuen Konto in das System einloggen, um Ihren Fortschritt zu überprüfen.
Alte Systembenutzer-Anmeldemethode
Wenn Sie die "Elektronischen Dienste für öffentliche Mietwohnungsbewerber" bereits genutzt haben, verwenden Sie bitte Ihre "Antragsnummer für öffentliche Mietwohnungen" und Ihr ursprüngliches Passwort, umErstmalige Anmeldung.
Es wird empfohlen, Ihr Passwort sofort nach der Anmeldung zu aktualisieren, um die Kontosicherheit zu gewährleisten.
„Smart Convenience“ – exklusiver Kanal für Nutzer
Antragsteller, die sich für Smart Access registriert haben, können sich mit ihrer verknüpften persönlichen Handynummer schnell in die mobile Anwendung für Rückfragen einloggen.

Vorsichtsmaßnahmen
Sämtliche Kontoinformationen (wie z. B. Antragsnummer, Passwort) müssen mit den Angaben bei der Beantragung einer Sozialwohnung übereinstimmen.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Hotline der Wohnungsbaugesellschaft unter 2712 2712.
(Optimierungsschwerpunkt: mehrschichtige Titelführung, Vereinfachung des Prozesses in Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Ergänzung von Sicherheitstipps und Kontaktinformationen sowie Stärkung von Handlungsaufforderungen.)
3.Nachdem Sie sich bei Ihrem Konto „Elektronische Dienste für öffentliche Wohnungsanträge“ angemeldet haben, klicken Sie auf „Status der öffentlichen Wohnungsanträge prüfen“.
4.【Richtlinien zur Überprüfung des Antragsfortschritts im Rahmen des Express-Wohnungszuteilungsprogramms】
Bewerber, die sich erfolgreich für das „Express Housing Allocation Scheme (2024)“ registriert haben, können den aktuellen Stand der Registrierung auf folgende Weise überprüfen:
Fortschrittsabfrage ➜ Klicken Sie hier, um sich auf der Seite „Express Housing Allocation Scheme (2024)“ anzumelden und den Status der Antragsprüfung und zugehörige Benachrichtigungen in Echtzeit zu überprüfen.
Wohnungsauswahl-Service ➜ Während der offenen Wohnungsauswahl aktualisiert das System gleichzeitig die „Echtzeit-Liste verfügbarer Wohnungen“. Gültige Bewerber können sich jederzeit auf der Seite anmelden:
Prüfen Sie die aktuelle Geräteverfügbarkeit
Erhalten Sie detaillierte Informationen zur Einheit (einschließlich Fläche/Gebäudealter/Einheitstyp)
Behalten Sie den Überblick über verbleibende Kontingente, die täglich aktualisiert werden

Highlights des Express-Wohnungszuteilungsprogramms

1. Durch das Express Housing Allocation Scheme wird berechtigten Antragstellern von Sozialwohnungen die Möglichkeit gegeben, vorzeitig in Sozialwohnungen einzuziehen.
2.Das Express Housing Allocation Scheme wird auf Grundlage der Verfügbarkeit öffentlicher Wohnraumressourcen eingeführt und auf selbst ausgewählter Basis durchgeführt. Bei den meisten der im Rahmen des Programms zur Auswahl stehenden Wohnungen handelt es sich um Sozialwohnungen, die weniger beliebt sind. Bei der Auswahl von Sozialwohnungen gibt es keine regionalen Einschränkungen. Die Auswahl der Wohneinheiten muss jedoch selbst aus der Liste der verfügbaren Wohneinheiten erfolgen, basierend auf der im Antrag auf Sozialwohnung genehmigten Familiengröße und den Zuteilungskriterien der einzelnen Wohneinheiten. 
3.Da es eine große Zahl von Bewerbern für das Express Housing Allocation Scheme gibt, die Anzahl der zur Auswahl stehenden Wohnungen jedoch begrenzt und ungleichmäßig über die Region verteilt ist,Das Wohnungsamt kann keine Garantie dafür übernehmen, dass Bewerber zur Wohnungsauswahl eingeladen werden oder bei der Wohnungsauswahl erfolgreich sind.. Das Wohnungsamt lädt Bewerber nur dann zur Wohnungsauswahl ein, wenn noch geeignete Gebiete und/oder Wohnungstypen für Bewerber vorhanden sind. 
4.Wenn nach der Wohnungsauswahl die Berechtigung des Antragstellers für eine Sozialwohnung nicht geprüft wurde, vereinbart das Wohnungsamt umgehend einen Gesprächstermin mit dem Antragsteller zur detaillierten Prüfung seiner Berechtigung. Das Gespräch findet in der Regel innerhalb eines Monats nach der Wohnungsauswahl statt. Versäumt es ein Antragsteller (einschließlich einer bevollmächtigten Person, die im Auftrag des Antragstellers eine Wohnung auswählt) vor Ort, einen Termin für ein ausführliches Eignungsgespräch zu vereinbaren, wird sein Antrag auf das Express Housing Allocation Scheme umgehend storniert und die von ihm ausgewählte Wohnung nicht reserviert. Ausgehend vom Grundsatz der optimalen Nutzung der öffentlichen Wohnungsressourcen wird das Wohnungsamt Anträge von Bewerbern (einschließlich autorisierter Personen) auf eine Verschiebung des Vorstellungsgesprächs um mehr als zwei Monate nach der Auswahl einer Wohnung nicht berücksichtigen. Antragsteller und alle Familienmitglieder ab 18 Jahren, die im Antrag auf Sozialwohnungen aufgeführt sind (sofern vorhanden), müssen zum vereinbarten Interviewtermin persönlich erscheinen und die entsprechenden Schritte durchführen. Andernfalls wird ihre Bewerbung für das Express Housing Allocation Scheme storniert und die ausgewählte Wohnung nicht reserviert. Antragsteller, deren Berechtigung zur Beantragung einer Sozialwohnung überprüft wurde, erhalten in der Regel innerhalb von etwa einem Monat ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens zur Überprüfung ihrer Berechtigung zur Beantragung einer Sozialwohnung oder ab dem Datum der Verpflichtungserklärung zur Selbstwahl einer Wohnung (je nachdem, welches Datum später liegt) einen „Zuteilungsbescheid“. Zur Erledigung der Einzugsformalitäten müssen sich die Antragsteller bis zu dem im Schreiben genannten Termin beim zuständigen Wohnungsbauamt melden. Ausgehend vom Grundsatz der optimalen Nutzung der öffentlichen Wohnungsressourcen wird das Wohnungsamt Anträge von Antragstellern auf verspätete Ausstellung des „Benachrichtigungsschreibens zur Wohnungszuteilung“ nicht berücksichtigen. 
5.Um die Nutzung der öffentlichen Wohnungsressourcen zu optimieren, werden alle derartigen Anträge als eine gültige Zuteilung gezählt, wenn (i) ein Antragsteller freiwillig die Wohnung aufgibt, die er/sie im Rahmen des Express Housing Allocation Scheme ausgewählt hat; oder (ii) der Antragsteller und/oder etwaige im PRH-Antrag aufgeführte Familienmitglieder im Alter von 18 Jahren oder älter nicht zum ausführlichen Eignungsgespräch am vereinbarten Datum erscheinen und/oder die erforderlichen Dokumente zur Überprüfung seiner/ihrer PRH-Berechtigung nicht innerhalb der angegebenen Frist einreichen; oder (iii) der Antragsteller die Zuteilung der selbst ausgewählten Wohnung ablehnt, nachdem seine/ihre PRH-Berechtigung erfolgreich überprüft und die „Zuteilungsbenachrichtigung“ ausgestellt wurde; oder (iv) der Antragsteller nicht wie vereinbart zum zuständigen Immobilienbüro geht, um den Mietvertrag für die selbst ausgewählte Wohnung zu unterzeichnen, ohne einen akzeptablen Grund anzugeben.Zu den „akzeptablen“ Gründen für die Ablehnung eines Wohnungsangebots zählen: (i) der Antragsteller verfügt über Belege der zuständigen Organisationen (z. B. der Krankenhausbehörde), aus denen klar hervorgeht, dass der Antragsteller die ihm zugeteilte PRH-Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen kann; (ii) der Antragsteller verfügt über Belege des Sozialamts/der zuständigen Organisationen, aus denen klar hervorgeht, dass der Antragsteller die ihm zugeteilte PRH-Wohnung aus sozialen Gründen nicht annehmen kann; und (iii) der Antragsteller verfügt über Dokumente, die nachweisen, dass er/sie aus Gründen wie der Abreise aus Hongkong oder einer Krankenhausbehandlung nicht in der Lage ist, den Mietvertrag wie vorgesehen zu unterzeichnen. 
6.Bewerber, die nicht zur Wohnungsselbstauswahl eingeladen werden, die Einladung zwar nicht wahrnehmen, oder denen es nicht gelingt, im Rahmen der Wohnungsselbstauswahl eine Wohnung auszuwählen, werden nicht für eine gültige Zuteilung berücksichtigt. Wenn der Antrag des Antragstellers auf eine Sozialwohnung noch gültig ist, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seinen Antrag und dieser wird weiterhin gemäß den bestehenden Richtlinien und Verfahren für die Beantragung einer Sozialwohnung bearbeitet. 
7.Die im Rahmen des Express Housing Allocation Scheme angebotenen Wohnungen befinden sich in öffentlichen Wohnsiedlungen in verschiedenen Bezirken. Einige Wohneinheiten sind hinsichtlich Umgebung, Verkehrsanbindung, kommunalen Dienstleistungen, Einkaufsmöglichkeiten und medizinischer Versorgung ideal. In anderen Wohneinheiten kam es jedoch zu unangenehmen Vorfällen, oder die Anzahl der Stockwerke, die Ausrichtung oder sogar das Design der Einheiten sind minderwertig. Beispielsweise sind die Toiletten in den Wohneinheiten Po Tin Estate und Tin Yan Estate (Phase 1) in den New Territories etwas kleiner als in anderen öffentlichen Wohneinheiten. 
8.Mieter, die bereit sind, eine Wohnung für eine effektive Leerstandsdauer von mindestens zwölf Monaten zu bewohnen, können eine Mietminderung von 50 % in Anspruch nehmen. Die Dauer der Minderung richtet sich nach der effektiven Leerstandsdauer der Wohnung (die effektive Leerstandsdauer bezieht sich auf die Zeit, in der die Wohnung normalerweise vermietet werden kann; sie kann daher von der tatsächlichen Leerstandsdauer abweichen). Während der Konzessionsdauer sind Mieter nicht berechtigt, Mietzuschüsse des Wohnungsbauministeriums zu beantragen. (Hinweis: Empfängern des umfassenden Sozialhilfesystems, die in einer Sozialwohnung leben und einen Mietnachlass oder eine Mietminderung erhalten, zahlt das Sozialamt während der Mietminderungsdauer keinen Mietzuschuss bzw. nur die nach der Minderung tatsächlich geschuldete Miete, vorbehaltlich des jeweiligen maximalen Mietzuschussbetrags. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle der Sozialversicherung.) 
9.„Pilotprogramm für Bargeldzuschüsse“: Wenn ein PRH-Antragsteller über das „Express Housing Allocation Scheme“ eine Wohnung für die erste PRH-Zuteilung ausgewählt hat und ein „Benachrichtigungsschreiben für reservierte selbst ausgewählte Wohnung“ erhält, gilt er unabhängig davon, ob er die selbst ausgewählte Wohnungszuteilung letztendlich annimmt, als hätte ihm zum ersten Mal PRH zugeteilt (mit Ausnahme von Ablehnungsgründen für das Wohnungsangebot, die vom Wohnungsbauministerium gemäß dem etablierten PRH-Zuteilungsmechanismus als „akzeptabel“ eingestuft wurden) und ist daher nicht mehr berechtigt, sich für das „Pilotprogramm für Bargeldzuschüsse“ (Pilotprogramm) zu bewerben. Wenn der PRH-Antragsteller im Rahmen des Pilotprogramms einen Barzuschuss erhält und die Zuteilung der selbst ausgewählten Wohnung schließlich annimmt, wird der Barzuschuss bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnet wird. Wenn der PRH-Antragsteller die Zuteilung der selbst ausgewählten Wohnung schließlich ablehnt, wird der Barzuschuss bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die Wohnung gemäß den Angaben im „Benachrichtigungsschreiben zur reservierten selbst ausgewählten Wohnung“ ausgewählt wird. Die Zahlung der Barzulage wird vom Amt für Wohnungsbeihilfe ab dem Kalendermonat ausgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Wohnung im „Benachrichtigungsschreiben über die reservierte Wohnungszuteilung“ ausgewählt wurde. Nimmt der PRH-Antragsteller das Angebot der selbstgewählten Wohnung endgültig an, erstattet das Amt für Wohnungsbeihilfe dem PRH-Antragsteller die Wohnungsbeihilfe für die Sperrfrist bis zum Ende des Monats, in dem der Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen wird. Wenn die PRH-Antragsteller die Zuteilung der selbst ausgewählten Wohnung letztlich ablehnen, wird ihr Antrag auf den Barzuschuss beendet und der während der Aussetzungsphase erhaltene Barzuschuss wird nicht erneut ausgezahlt, da sie die Förderkriterien für das Testprogramm nicht erfüllen. Für weitere Auskünfte zum Pilotprogramm besuchen Sie bitte die Website des Pilotprogramms oder wenden Sie sich an das Cash Subsidy Office. 
10.„Minimaler öffentlicher Wohnungsbau“: Wenn ein PRH-Antragsteller im Rahmen dieses Programms eine Wohnung für die erste PRH-Zuteilung auswählt und ein „Benachrichtigungsschreiben über die reservierte selbst ausgewählte Wohnung“ erhält, wird ihm/ihr zum ersten Mal eine PRH-Zuteilung angeboten, unabhängig davon, ob er/sie die selbst ausgewählte Wohnung letztendlich annimmt oder ablehnt (außer bei Ablehnungsgründen, die von der Wohnungsbaubehörde gemäß dem etablierten PRH-Zuteilungsmechanismus als „akzeptabel“ eingestuft werden). Der Haushalt ist nicht berechtigt, eine Sozialwohnung der Grundversorgung zu beantragen und sein Antrag auf eine Sozialwohnung der Grundversorgung wird nicht angenommen oder storniert. Bei Fragen zu Anträgen für minimalistischen öffentlichen Wohnungsbau besuchen Sie bitte die Website „Minimalistischer öffentlicher Wohnungsbau“ des Housing Bureau (www.hb.gov.hk/en/lph) oder wenden Sie sich über andere Kanäle an das Büro der Task Force „Minimalistischer öffentlicher Wohnungsbau“ des Housing Bureau. 
11.Der Ausschuss für Sozialwohnungen der Wohnungsbehörde hat am 29. September 2005 beschlossen, dass, wenn das Mietverhältnis eines Mieters einer öffentlichen Mietwohnung (einschließlich Übergangswohnungen) beendet wird und der Mieter aus der Wohnung auszieht, ohne die ausstehende Miete zu zahlen, der ehemalige Mieter und seine Familienangehörigen, die zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre oder älter sind, alle ausstehenden Mieten/Rückstände begleichen müssen, bevor sie sich erneut um eine Wohnung in einer öffentlichen Mietwohnung bewerben können (gilt nur für ehemalige Mieter, deren Wohnungen nach dem 30. September 2005 von der Behörde zurückgenommen werden). Wenn der an diesem Programm teilnehmende PRH-Antragsteller ein Familienmitglied des früheren Mieters/relevanten Mieters ist, der zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre oder älter ist, muss er alle vergangenen Mietrückstände/Mietrückstände vor dem Datum des Einzugs in die selbst ausgewählte Wohnung dieses Programms begleichen, andernfalls kann er nicht am Verfahren zur selbst ausgewählten Wohnung teilnehmen und sein Antrag auf Teilnahme an diesem Programm wird storniert. 
12.Wenn einem Antragsteller oder einem Familienmitglied im Rahmen des Antrags auf Sozialwohnungen aus den folgenden Gründen die Beantragung einer Sozialwohnung untersagt ist, darf er/sie vor Ablauf der Sperrfrist nicht an diesem Programm teilnehmen. Wird einem Antragsteller oder seinen Familienangehörigen nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Bewerbung um eine Sozialwohnung untersagt, wird der Antrag auf diese Förderung storniert. (i) Ehemalige Mieter, deren Mietverhältnisse für PRH-Wohnungen am oder nach dem 1. Oktober 2023 aufgrund falscher Angaben, Verletzung der Mietbedingungen, Verstoßes gegen das Estate Management Marking Scheme usw. von der Wohnungsbehörde gekündigt wurden, sowie deren Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt der Kündigung 18 Jahre oder älter waren, sind ab dem Tag nach der Beendigung des Mietverhältnisses fünf Jahre lang nicht berechtigt, PRH zu beantragen. Ehemalige Mieter, deren Mietverträge für Sozialwohnungen zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. September 2023 von der Wohnungsbehörde gekündigt wurden, sowie deren Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Vertragskündigung 18 Jahre oder älter waren, sind ab dem Tag der Vertragskündigung zwei Jahre lang nicht berechtigt, einen Antrag auf Sozialwohnungen zu stellen. Alle oben genannten Einschränkungen gelten auch für ehemalige Inhaber von Sozialwohnungen und Übergangswohnungen sowie deren Familienangehörige. (ii) Ehemalige Mieter, deren Mietverhältnisse für eine Wohnung in einer Wohnanlage am oder nach dem 1. Dezember 2023 aufgrund falscher Angaben, Verletzung der Mietbedingungen usw. von der Wohnungsbaugesellschaft gekündigt werden, sowie deren Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Kündigung 18 Jahre oder älter sind, sind ab dem Tag nach der Beendigung des Mietverhältnisses für fünf Jahre nicht berechtigt, sich um Sozialwohnungen und Mietwohnungen zu bewerben. (iii) Antragsteller oder ihre Familienangehörigen, deren PRH-Anträge von der Wohnungsbehörde am oder nach dem 1. Oktober 2023 aufgrund falscher Angaben oder Bereitstellung falscher Informationen bei der Beantragung von PRH annulliert wurden, dürfen innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Annullierung keinen erneuten PRH-Antrag stellen. (iv) Antragsteller oder ihre Familienangehörigen, deren Anträge auf Mietwohnungen von der Wohnungsbaugesellschaft am oder nach dem 1. Dezember 2023 aufgrund falscher Angaben oder Bereitstellung falscher Informationen bei der Beantragung von Mietwohnungen storniert wurden, dürfen sich innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Stornierung nicht erneut um Sozialwohnungen und Mietwohnungen bewerben. 
13.Antragsteller, denen eine Sozialwohnung im Rahmen des Express Flat Allocation Scheme zugeteilt wird und die innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des ersten Mietvertrags ihrer Sozialwohnung mithilfe eines Green Form den Kauf einer von der Wohnungsbehörde verkauften Wohnung im Rahmen des Home Ownership Scheme (HOS) oder eines subventionierten Wohnungsverkaufsprojekts der Hong Kong Housing Society (HKHS) (einschließlich überzähliger HOS-Wohnungen und neuer HOS-Wohnungen) beantragen, werden bei der Festlegung der Reihenfolge der Wohnungszuteilung durch das Wohnungsamt/die HKHS als White Form-Antragsteller betrachtet und die von ihnen gekaufte Wohnung wird auch bei der Quote für White Form-Antragsteller angerechnet. Nach dem Kauf der Wohnung unterscheidet sich der Antragsteller nicht von anderen Green-Form-Antragstellern und muss die Sozialwohnung an die Wohnungsbehörde zurückgeben. 
14.Wenn einem Antragsteller im Rahmen des Express Flat Allocation Scheme eine Sozialwohnung zugewiesen wird, ist er oder sie innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des ersten Mietvertrags für die Sozialwohnung nicht berechtigt, eine Wohnung im Rahmen des Green Form Subsidized Home Ownership Scheme zu beantragen. 
15.Bewerber nehmen das Angebot einer Einheit ihrer Wahl an.Innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Mietvertrags können der Antragsteller und seine Familienangehörigen keinen Umzug beantragen.. Darüber hinaus müssen die Antragsteller unmittelbar nach der Auswahl einer Einheit eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie versprechen, innerhalb der ersten drei Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens des Mietvertrags für die ausgewählte Einheit keinen Umzug zu beantragen. Wenn jedoch besondere Umstände vorliegen, die von den zuständigen Abteilungen/Organisationen bestätigt wurden, oder der Umzug auf von der Wohnungsbehörde geforderte Gründe zurückzuführen ist, kann dies von Fall zu Fall behandelt werden. 
16.Wenn die Berechtigung eines Antragstellers für PRH überprüft wurde und dieser in seinem ursprünglichen PRH-Antrag die Phase der Pauschalzuteilung erreicht hat (ausgenommen eingefrorene Fälle), hat die Teilnahme an diesem „Express-Pauschalen-Zuteilungsprogramm“ keinen Einfluss auf seine Chance, in seinem ursprünglichen PRH-Antrag PRH zugeteilt zu bekommen. Während der Teilnahme an diesem Programm erhalten die Antragsteller möglicherweise einen „Benachrichtigungsbrief über die Wohnungszuteilung“, der auf der Grundlage des ursprünglichen Antrags auf eine Sozialwohnung (einschließlich der letzten Zuteilungsmöglichkeit) ausgestellt wird und sie dazu auffordert, das Zulassungsverfahren für eine Sozialwohnung abzuschließen. In diesem Fall müssen die Bewerber selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Wenn der Antragsteller die Zuteilung akzeptiert und das Verfahren zur Wohnungszuteilung abschließt, wird sein Antrag auf das Express Housing Allocation Scheme storniert. Wenn der Antragsteller die Zuteilung ablehnt und nach der Ablehnung der Zuteilung noch immer eine gültige Zuteilungsmöglichkeit hat, hat dies keinen Einfluss auf seine Berechtigung zur Beantragung des Express Housing Allocation Scheme. Wenn bei Antragstellern, die das letzte Angebot ablehnen, der ursprüngliche Antrag auf eine Sozialwohnung storniert wird, wird auch ihr Antrag im Rahmen des Express Housing Allocation Scheme storniert. 
17.Basierend auf dem Grundsatz, die Ressourcen des öffentlichen Wohnungsbaus sinnvoll zu nutzen und vorbehaltlich der Ressourcenverfügbarkeit, wird das Wohnungsbauamt, wenn alle berechtigten Antragsteller im Rahmen des Express Housing Allocation Scheme zur Wohnungsauswahl eingeladen wurden und noch immer keine Wohnungen ausgewählt wurden, in Erwägung ziehen, berechtigte Antragsteller, die im Rahmen des Programms keine Wohnungen ausgewählt haben, erneut einzuladen, um die verbleibenden Wohnungen entsprechend der Prioritätsreihenfolge der selbst ausgewählten Wohnungen auszuwählen. Das Wohnungsamt behält sich alle Rechte hinsichtlich der Wohnungsauswahl vor.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Wohnungsbaubehörde unter 2712 2712.

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