Inhaltsverzeichnis

Beleihungsquote für Wohnimmobilien, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Parkplätze
Immobilienzustand/Vermögensart | Immobilienpreise | Neueste LTV-Obergrenze |
Wohnimmobilien zur Eigennutzung | Jeder Immobilienpreis | 70 % |
Wohneigentum (nicht zur Eigennutzung/Firmeneigentum) | Jeder Immobilienpreis | 70 % |
Gewerbe- und Industriegeschäfte, Parkplätze | Jeder Immobilienpreis | 70 % |
Die neueste Beleihungsquote für Hypothekenversicherungen
Immobilienpreise | Maximale Beleihungsquote |
Weniger als 10 Millionen | 90%* |
10 Millionen bis 11,25 Millionen | 80%-90%*(Kreditlimit 9 Millionen) |
11,25 Millionen bis 15 Millionen | 80% |
15 Millionen bis 17,15 Millionen | 70%-80% (Kreditlimit 12 Millionen NT$) |
17,15 Millionen bis 30 Millionen | 70% |
Wichtige Abgrenzungspunkte
- 10 Millionen:Der Prozentsatz sinkt von 90% bis zur zu berechnenden Obergrenze (9 Millionen) und der Prozentsatz sinkt allmählich, nachdem der Preis diese Grenze überschritten hat.
- 11,25 Millionen: Die Regel, dass das Verhältnis auf 80% festgelegt ist und der Kreditbetrag 9 Millionen nicht übersteigt, ist beendet.
- 15 Millionen:Der Prozentsatz unterliegt einer Obergrenze von 12 Millionen, beginnend bei 80% und sinkt schrittweise auf 70%.
- 17,15 Millionen: Das Verhältnis ist auf 70% festgelegt und unterliegt nicht mehr der Kreditobergrenze.
Vorsichtsmaßnahmen
- Die oben genannten Regeln gelten für Darlehen über das Hypothekenversicherungsprogramm, die vom normalen LTV-Verhältnis (normalerweise bis zu 60%) abweichen können.
- Bei der tatsächlichen Bewilligung müssen Faktoren wie Einkommen und Bonität des Kreditnehmers berücksichtigt werden.
- Die Abgrenzungspreise (z. B. 11,25 Millionen und 17,15 Millionen) werden üblicherweise nach dem Prinzip „links geschlossen und rechts offen“ in Bereiche unterteilt.