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Yeung Ka Shing legt Berufung ein, nachdem er wegen Geldwäsche zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde

楊家誠洗黑錢案判囚六年後提上訴

Fallhintergrund

Im vergangenen Jahr verurteilte das Gericht Yeung Ka-shing, den ehemaligen Eigentümer des englischen Championship-Clubs Birmingham, wegen Geldwäsche in Höhe von über 700 Millionen HK-Dollar zu sechs Jahren Gefängnis. Gestern legte Yeung gegen seine Verurteilung und das Strafmaß Berufung ein. Er sagte, der Richter habe seinen Geisteszustand nicht ausreichend berücksichtigt und ihm nicht nachgewiesen, dass er wusste, dass es sich bei dem Geld um Schwarzgeld handelte. Er wies auch darauf hin, dass es sich bei dem Fall um Tausende von Transaktionen unterschiedlicher Art handele und daher jede Transaktion separat angeklagt und nicht in einer gemeinsamen Anklage verurteilt werden müsse.

Nachdem Yang Jiacheng ein Jahr im Gefängnis verbracht hatte, hatte er deutlich mehr weiße Haare auf dem Kopf (siehe kleines Bild), sein Geisteszustand war jedoch immer noch gut. Seine Frau Wang Manli ging gestern ebenfalls zum Gericht, um der Verhandlung zuzuhören und ihre Unterstützung zu zeigen. Die britische Kronanwältin Clare Montgomery, die Yeung Ka Shing vertrat, setzte ihre Aussage vor Gericht fort und betonte, dass Yeung ein unabhängiger, erfolgreicher und wohlhabender Geschäftsmann sei. Der Prozessrichter ließ jedoch Yangs Argument nicht gelten, es handele sich bei dem Geld um sein rechtmäßiges Kapitaleinkommen. Der Richter war der Ansicht, dass Yang mit dem Kasinobesitzer Geschäfte gemacht hatte und schloss daraus, dass es sich bei den betreffenden Geldern um Erträge aus Straftaten handelte. Montgomery wies diese Aussage als falsch zurück und wies darauf hin, dass der Betrieb eines Glücksspielunternehmens in Macau legal sei und dass die Verbindung zu den Kasinobesitzern allein nicht ausreiche, um zu beweisen, dass die Geldquelle illegal sei. Er behauptete, der ursprüngliche Prozessrichter habe seine „subjektive Wahrnehmung“ und die Verfahrensmängel bei der Zusammenlegung der Anklagepunkte nicht vollständig geprüft. Dieser Fall verdeutlicht, wie schwierig es ist, die „Kenntnisanforderung“ im Anti-Geldwäschegesetz Hongkongs nachzuweisen, und dass es technische Streitigkeiten über die Gebührenstruktur gibt.


I. Kernstreitpunkte der Berufung

1. Zum Vorliegen des Erfordernisses subjektiver Erkenntnis

entsprechend"Verordnung über organisierte und schwere Kriminalität„Absatz 25(1) verlangt von der Staatsanwaltschaft den Nachweis, dass der Angeklagte „wusste oder hinreichende Gründe für die Annahme hatte“, dass es sich bei dem von ihm verwalteten Eigentum um Erträge aus Straftaten handelte. Yangs Verteidigung argumentierte:

  1. Verteidigung der Transaktionsrechtmäßigkeit
    Die Verteidigung betonte, dass es sich bei den Finanztransaktionen zwischen Yang und den Casinobetreibern in Macau um legale Geschäftsaktivitäten gehandelt habe (die Glücksspielbranche in Macau wird durch das Gesetz Nr. 16/2001 geregelt) und dass es keine direkten Beweise dafür gebe, dass Yang sich der illegalen Herkunft der Gelder bewusst gewesen sei. Der ursprüngliche Prozessrichter schloss daraus, dass er allein aufgrund seiner „Verbindung zum Kasinopersonal“ von dem Vorfall Kenntnis hatte, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ darstellte.
  2. Das Verbergen einer Transaktion bedeutet nicht, dass sie illegal ist
    Die Verteidigung räumte zwar ein, dass einige Transaktionen nicht wahrheitsgemäß gemeldet wurden, argumentierte jedoch, dass dieses Verhalten möglicherweise auf Steuerplanungs- oder Geschäftsgeheimniserfordernisse zurückzuführen sei und nicht unbedingt mit Geldwäsche in Zusammenhang stehe (siehe Fall FACC 5/2010 des Obersten Berufungsgerichts).
  3. Dies ist eine reine persönliche Spekulation des Richters.
    Montgomery erklärte weiter, dass Yang Jiacheng in der Vergangenheit an zahlreichen Transaktionen beteiligt gewesen sei, von denen einige nicht völlig transparent gewesen seien, die Gründe dafür jedoch unbekannt seien, was nicht bedeute, dass diese Transaktionen zwangsläufig illegal gewesen seien. Sie kritisierte den ursprünglichen Richter dafür, dass er einen Schuldspruch gefällt hatte, ohne feststellen zu können, ob Yang die Herkunft des Schwarzgeldes kannte.

2. Zur Rechtmäßigkeit der Gebührenkonsolidierung

Die Staatsanwaltschaft fasste Tausende von Transaktionen zu einer einzigen Anklage wegen „fortgesetzter Straftat“ zusammen. Die Verteidigung stellte die Frage:

  1. Heterogenität der Transaktionsnatur
    Wenn die Geldquelle aus mehreren unabhängigen Handlungen besteht (wie etwa Casino-Einnahmen, Immobilieninvestitionen, grenzüberschreitende Überweisungen), sollten diese in verschiedene Anklagepunkte aufgeteilt werden, da dem Angeklagten sonst das Recht genommen wird, sich von Fall zu Fall zu verteidigen (siehe Abschnitt 14A der Hongkonger Strafprozessordnung).
  2. Verzerrte Strafmaßstandards
    Die kombinierten Anklagepunkte veranlassen den Richter dazu, das Urteil auf Grundlage des Gesamtbetrags zu fällen und dabei die Möglichkeit außer Acht zu lassen, dass einzelne Transaktionen unschuldig sein könnten. Dies verstößt gegen den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit zwischen Verbrechen und Strafe“ (Referenzfall HCMA 123/2013).

II. Beweisschwelle in der Rechtspraxis

1. Einschränkungen der Schlussfolgerung aus indirekten Beweisen

Hongkonger Gerichte verwenden oft „Indizienbeweise“ (Indizienbeweise) kann als informiert gewertet werden, allerdings müssen zwei Kriterien erfüllt sein:

  1. Die einzig vernünftige Schlussfolgerung(einzige vernünftige Schlussfolgerung)
    Kann der Beklagte den ungewöhnlichen Geldfluss nicht plausibel erklären (z. B. durch mehrere Splitteinlagen, Scheingeschäftsverträge), kann davon ausgegangen werden, dass er sich der Situation bewusst war (Revisionsgericht FACC 3/2015).
  2. Vergleich der Branchenpraktiken
    Wenn der Beklagte in einer Hochrisikobranche wie dem Finanz- oder Kasinosektor tätig ist, kann das Gericht die Sorgfaltspflicht verschärfen (siehe Absatz 12.3 der Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).

2. Analyse der Strafzumessungsfaktoren

Ist eine sechsjährige Haftstrafe verhältnismäßig?

  • Laut dem Hong Kong Sentencing CommitteeRichtlinien zur Verurteilung bei GeldwäscheWenn der Streitwert 100 Millionen Yuan übersteigt, grenzüberschreitende Faktoren vorliegen oder Fachleute involviert sind, beträgt die Grundstrafe 5-8 Jahre.
  • Der Streitwert in Yangs Fall war enorm und umfasste gerichtsbarkeitsübergreifende Vorgänge. Das ursprüngliche Urteil lag im mittleren Bereich und es fiel dem Berufungsgericht schwer, festzustellen, dass es „offensichtlich überhöht“ war.

3. Vorhersage des Berufungsergebnisses

Aus umfassender rechtlicher und beweisrechtlicher Sicht hängen die Erfolgsaussichten dieses Einspruchs von zwei Faktoren ab:

  1. Stellt das Berufungsgericht fest, dass der ursprüngliche Prozessrichter die „Kenntnisvermutung“ falsch angewandt hat, kann es die Verurteilung aufheben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgeben.
  2. Sollten lediglich Verfahrensmängel bei der Anklagezusammenlegung festgestellt werden oder einzelne Vorgänge aufgespalten und neu geprüft werden müssen, dürfte das Gesamtstrafmaß nicht wesentlich angepasst werden.
    Schlüsselkriterien: Kann die Verteidigung konkrete Beweise für eine „legale Geldquelle Dritter“ (wie etwa Gewinnabrechnungen von Casinos, Dividendenvereinbarungen über Investitionen) vorlegen, um die Verbindung zwischen den Geldern und dem Verbrechen zu trennen?

Weiterführende Literatur:

Aktenzeichen: CACC101/14

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